Wobei kann Ihnen Ihre Rentenberaterin helfen?
- Antragstellung auf Alters- Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
- Kontenklärungsverfahren
- Rentenberechnung und Bescheidprüfung
- Vertretung in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren insbesondere bei abgelehnten Erwerbsminderungsrenten oder zu gering berechneter Rentenhöhe
- Vertretung im Klageverfahren als Prozessagentin vor den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Beratung und Beantragung von Ansprüchen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR ( z. B. Technische Intelligenz)
- Versicherungspflicht bei Selbständigen kraft Gesetzes oder auf Antrag
- Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen
Die Vergütung meiner Leistung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).